Liegt eine Erkrankung vor, ist es immer ratsam, vor Behandlungsbeginn einen Arzt aufzusuchen.
     
    Bei den folgenden Erkrankungen sollte eine Rolfing®-Behandlung nicht oder nur nach ärztlicher Rücksprache durchgeführt werden:
    - Bindegewebserkrankungen und Autoimmunkrankheit
    
- Akute Endzündungen
    
- Schwere Hautinfektionen
    
- Rheumatoide Arthritis (in der akuten entzündlichen Phase)
    
- Herz-Kreislaufstörungen (z.B. Thrombose)
    
- Hüft- Knie- oder Schultergelenkprothesen (bis zu 6 Monate nach der Operation)
    
- Knochenbrüche (innerhalb der letzten 3 Monate)
    
- Bestimmten Krebserkrankungen
    
- Operationen (innerhalb der letzten 3 Monate)
    
- Osteoporose (schwere Formen)
    
- Psychiatrische Erkrankungen (z.B. Borderline, manisch-depressive Störungen, Psychosen)
    
- Schwangerschaft (erster bis dritten Monat)